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REACH/RoHS

Europäische Verordnungen und Richtlinien

REACH

(Registration, Evaluation and Authorisation an Restriction of Chemicals)

REACH steht für die Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe. Es handelt sich dabei um eine Verordnung der Europäischen Union mit dem Ziel, die menschliche Gesundheit und die Umwelt vor den Auswirkungen von Chemikalien zu schützen. 

Im Rahmen der REACH-Verordnung sind Hersteller verpflichtet, festzustellen, ob ihre Produkte „besonders besorgniserregende Stoffe“ (SVHC) enthalten. Sie müssen der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) die sichere Verwendung dieser Stoffe nachweisen sowie den Anwendern Maßnahmen zum Risikomanagement nennen.

Artikel 33 der REACH-Verordnung verpflichtet Lieferanten zur Deklaration besonders besorgniserregender Stoffe, sofern in den Produkten eine Konzentration von 0,1 Gewichtsprozent SVHC überschritten wird.

Die Liste der chemischen Stoffe, die von der ECHA laufend aktualisiert wird, beinhaltet aktuell mehr als 250 SVHC. Die aktuelle Version der sogenannten Kandidatenliste ist online auf der Website der ECHA abrufbar.

Unternehmen sind zur Registrierung bei der ECHA verpflichtet. Diese bewertet die SVHC auf Konformität und Risiken für die menschliche Gesundheit sowie für die Umwelt. Je nach Risikobewertung können Stoffe verboten, die Verwendung beschränkt oder eine vorherige Zulassung gefordert werden.

RoHS 

(Restriction of Hazardous Substances)

RoHS beschränkt die Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten, wie Blei, Quecksilber und Cadmium, um die Umweltbelastung zu reduzieren.

Obwohl beide Verordnungen darauf abzielen, die Sicherheit von Produkten zu gewährleisten, unterscheiden sie sich in ihrem Umfang und den Anforderungen.

REACH gilt für chemische Stoffe, während RoHS sich auf Elektro- und Elektronikgeräte bezieht.